Leistung · § 194 BauGB
Verkehrswertgutachten
Fundierte Ermittlung des Verkehrswerts nach § 194 BauGB – für private, steuerliche, gerichtliche und unternehmerische Bewertungsanlässe.
Bewertungsanlass schildernWas leistet ein Verkehrswertgutachten?
Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist der Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften einer Immobilie erzielt werden könnte. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben dabei außer Betracht.
Die Wertermittlung erfolgt nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung. Je nach Objektart, Nutzung und Datenlage kommen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren einzeln oder in Kombination zur Anwendung.
Typische Bewertungsanlässe
Erbschaft und Pflichtteil
Zur sachgerechten Vermögensaufteilung und als Grundlage in erbrechtlichen Verfahren.
Schenkung und Übertragung
Für Vermögensübertragungen, Schenkungen und die vorweggenommene Erbfolge.
Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
Als neutrale Grundlage für die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte.
Kauf und Verkauf
Zur unabhängigen Einordnung des Immobilienwerts vor einer Kauf- oder Verkaufsentscheidung.
Gerichtliche Verfahren
Für Erbstreitigkeiten, Zwangsversteigerungen und weitere rechtliche Auseinandersetzungen.
Unternehmens- und Vermögensentscheidungen
Für Umstrukturierungen, Beteiligungen und interne Bewertungszwecke.
Bewertungsverfahren
Vergleichswertverfahren
Geeignet insbesondere für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke, wenn ausreichend vergleichbare Kaufpreise vorliegen.
Ertragswertverfahren
Geeignet für vermietete Wohn- und Gewerbeimmobilien, bei denen die nachhaltig erzielbaren Erträge im Vordergrund stehen.
Sachwertverfahren
Geeignet insbesondere für selbst genutzte Immobilien, bei denen die Herstellungskosten und der Bodenwert wesentliche Grundlagen bilden.
Anwendungsfall · § 198 BewG
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Bei Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie setzt das Finanzamt den Grundbesitzwert häufig anhand typisierter Verfahren nach dem Bewertungsgesetz an. Diese Pauschalierung kann dazu führen, dass der steuerlich angesetzte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie liegt.
In diesem Fall kann ein Verkehrswertgutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG dienen. Das Gutachten bildet die fachliche Grundlage; die abschließende steuerliche Würdigung und Entscheidung erfolgt durch das zuständige Finanzamt.
Hinweis: Wir erstellen das Gutachten als fachliche Bewertungsgrundlage. Steuerliche Beratung ist nicht Bestandteil unserer Leistung. Für die steuerliche Einordnung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.
Bewertungsanlass kurz schildern
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