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Für Steuerberater

Immobilienbewertung für Ihre Mandanten

Wir unterstützen Steuerkanzleien mit qualifizierten und nachvollziehbaren Immobilienbewertungen für steuerliche und vermögensbezogene Fragestellungen. Die steuerliche Beratung und Würdigung verbleibt bei Ihnen; wir übernehmen die sachverständige Bewertung und stimmen fachliche Rückfragen direkt mit Ihnen ab.

Relevante Leistungen

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Bei Erbschaft oder Schenkung wird der Grundbesitzwert nach den typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes ermittelt. Liegt der tatsächliche Verkehrswert darunter, kann ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten als fachliche Grundlage für den Nachweis nach § 198 BewG dienen. Die abschließende steuerliche Würdigung erfolgt durch das zuständige Finanzamt.

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AfA

Restnutzungsdauergutachten

Ein qualifiziertes Gutachten kann eine vom typisierten Ansatz abweichende tatsächliche Restnutzungsdauer nachvollziehbar belegen und damit als fachliche Grundlage für eine angepasste Abschreibung dienen.

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AfA-Bemessungsgrundlage

Kaufpreisaufteilung

Für die steuerliche Abschreibung wird der Kaufpreis sachgerecht auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt. Die gutachterliche Kaufpreisaufteilung schafft eine nachvollziehbare und objektbezogene Bewertungsgrundlage.

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Unterschiedliche Bewertungsanlässe

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie zum Bewertungsstichtag nach den anerkannten Verfahren der ImmoWertV. Es kann als fachliche Grundlage bei Übertragungen, Vermögensauseinandersetzungen und weiteren steuerlich relevanten Sachverhalten dienen.

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Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Wir sind mit den Anforderungen steuerlicher Mandate vertraut und liefern eine nachvollziehbare Bewertungsgrundlage, die sich in Ihre Beratung einfügt. Vor der Beauftragung klären wir gemeinsam, welche Bewertungsleistung für den konkreten Fall sinnvoll ist und welche Unterlagen benötigt werden.

Für einzelne Mandate ebenso wie für eine laufende Zusammenarbeit stehen wir für direkte fachliche Abstimmung, klare Zuständigkeiten und verlässliche Rückmeldungen zur Verfügung.

Vorabprüfung, ob ein Gutachten sinnvoll ist
Direkte fachliche Abstimmung
Nachvollziehbare Bewertungsgrundlage
Laufende Zusammenarbeit möglich

Persönliche Abstimmung

Zusammenarbeit kurz besprechen

Rufen Sie uns gerne direkt an oder vereinbaren Sie per E-Mail einen kurzen Telefontermin. Gemeinsam klären wir, welche Bewertungsleistungen und Abläufe zu Ihren Mandaten und Ihrer Kanzlei passen.