Erbschaft- und Schenkungsteuer
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Bei Erbschaft oder Schenkung wird der Grundbesitzwert nach den typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes ermittelt. Liegt der tatsächliche Verkehrswert darunter, kann ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten als fachliche Grundlage für den Nachweis nach § 198 BewG dienen. Die abschließende steuerliche Würdigung erfolgt durch das zuständige Finanzamt.